Feste Anstellung

Nähmaschinenmechanikerin / Nähmaschinenmechaniker (m/w/d) vorzugsweise mit Meistertitel

Justiz in Bayern

📍 Amberg

Region: D-PLZ 92

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

09.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Justizvollzugsanstalt Amberg sucht ab sofort zur Mitarbeit in der Schneiderei in Vollzeit (unbefristet) eine/einen

Nähmaschinenmechanikerin / Nähmaschinenmechaniker (m/w/d)
vorzugsweise mit Meistertitel

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Standort: Amberg

🗺️ Region: D-PLZ 92

📍 Koordinaten: 48.7584496, 11.2656498

Ähnliche Stellenangebote

Justiz in Bayern

Polsterin / Polsterer (m/w/d) oder Raumausstatterin / Raumausstatter (m/w/d), vorzugsweise mit Meistertitel

Justiz in Bayern

📍 Amberg

⏰ Vollzeit

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Justizvollzugsanstalt Amberg sucht ab sofort zur Mitarbeit in der Schneiderei in Vollzeit (unbef...

Details ansehen →
Justiz in Bayern

Schneiderin / Schneider (m/w/d), vorzugsweise mit Meistertitel

Justiz in Bayern

📍 Amberg

⏰ Vollzeit

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Justizvollzugsanstalt Amberg sucht ab sofort zur Mitarbeit in der Schneiderei in Vollzeit (unbef...

Details ansehen →
Justiz in Bayern

Schneiderin / Schneider (m/w/d), vorzugsweise mit Meistertitel

Justiz in Bayern

📍 Amberg

⏰ Vollzeit

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Justizvollzugsanstalt Amberg sucht ab sofort zur Mitarbeit in der Schneiderei in Vollzeit (unbef...

Details ansehen →
Landkreis Wesermarsch der Landrat

Fachassistent*in für den Bereich Leistungsgewährung SGB II

Landkreis Wesermarsch der Landrat

📍 Nordenham

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Entscheiden auch Sie sich für unsere Kreisverwaltung als Arbeitgeber. Für interessante Aufgaben, die...

Details ansehen →
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Mitarbeiter für die Verwaltung und den IT-Support (m/w/d)

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

📍 Stuttgart

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

KVJS – über uns Wir sind der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und helfen Me...

Details ansehen →
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Bearbeitungen Bildung II

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

📍 Hannover

⏰ Vollzeit

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Als Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sorgen wir für Sicherheit und Gesundheit in der Baubranch...

Details ansehen →

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.