Befristeter Vertrag
Mitarbeiter / in (m / w / d) in der Studentischen Abteilung / Backoffice
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
13.07.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Ihre beste Zeit beginnt hier, an der HFU.
Als „The Black Forest University“ ist die Hochschule Furtwangen in einer starken Region verwurzelt. Hier treffen wissenschaftliche Neugier, Qualität und Teamgeist auf Wertschätzung und einen offenen Innovationsgeist, und dies seit über 175 Jahren! An unserer Hochschule erwartet Sie ein herzliches Miteinander und ein Umfeld, das Innovationen und Persönlichkeiten wachsen lässt. Werden Sie Teil unserer starken Hochschulgemeinschaft!
An der Hochschule Furtwangen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Mitarbeiter / in (m / w / d)
in der Studentischen Abteilung / Backoffice
zu besetzen.
Die Stelle ist vorerst auf zwei Jahre befristet, eine Verlängerung wird angestrebt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden (100 %). Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Eingruppierung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis max. Entgeltgruppe 10 TV-L. Dienstort ist Furtwangen oder Schwenningen. Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Aufgaben an den anderen Standorten wird erwartet.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hochschule Furtwangen in Villingen-Schwenningen ist nicht nur eine angesehene Bildungseinrichtung, sondern auch ein attraktiver Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Inklusion legt. Die Hochschule setzt sich aktiv für Chancengleichheit ein und fördert ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung gleichberechtigt teilhaben können. Durch flexible Arbeitsmodelle und individuelle Anpassungen berücksichtigt die Hochschule die Bedürfnisse aller Mitarbeiter, sodass jeder seine Talente optimal entfalten kann. Das Team der Hochschule Furtwangen schätzt die Diversität seiner Mitarbeitenden und ist überzeugt, dass unterschiedliche Perspektiven zur Stärkung der Innovation und Kreativität beitragen. Die Hochschule bietet eine Vielzahl von Karrierechancen und engagiert sich für die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung auf allen Ebenen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes und respektvolles Arbeitsumfeld, das ihre berufliche Entwicklung fördert. Die Hochschule Furtwangen ist somit ein herausragendes Beispiel für einen zeitgemäßen Arbeitgeber, der Inklusion und Gleichstellung aktiv lebt.
📍 Villingen-Schwenningen
Standort: Furtwangen, Villingen-Schwenningen
🗺️ Region: D-PLZ 78
📍 Koordinaten: 48.0483017, 8.2193003
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.