Befristeter Vertrag

Ingenieur*in (m/w/d) für Steuer- und Regelungstechnik – 17/26

Ferdinand-Braun-Institut gGmbH

📍 Berlin

Region: D-PLZ 10

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

26.06.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Ferdinand-Braun-Institut, Leibniz-Institut für Höchstfrequenztechnik (FBH) ist eine anwendungsorientierte Forschungseinrichtung auf den Gebieten der Hochfrequenzelektronik, Photonik und Quantenphysik. Das FBH erforscht elektronische und optische Komponenten, Module und Systeme auf der Basis von Verbindungshalbleitern. Diese sind Schlüsselbausteine für Innovationen in den gesellschaftlichen Bedarfsfeldern Kommunikation, Energie, Gesundheit und Mobilität. Es verfügt über die gesamte Wertschöpfungskette vom Design bis zu lieferfertigen Systemen.

Für den reibungslosen Betrieb der Reinraum- und weiteren Laborräume mit insgesamt fast 4.000 qm Fläche sorgen am FBH die „Technischen Dienste“. Die 10-köpfige Serviceeinheit sichert den störungsfreien Betrieb der technischen Infrastruktur in den Laboren, inklusive Energie-, Klima- und Sicherheitstechnik. Als Ergänzung für unser Team, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Ingenieur*in (m/w/d) für Steuer- und Regelungstechnik.

Kennziffer 17/26

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Über das Unternehmen

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Ferdinand-Braun-Institut gGmbH

Das Ferdinand-Braun-Institut gGmbH in Berlin ist ein innovativer Arbeitgeber, der Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur legt. Mit einem klaren Bekenntnis zu Vielfalt und Chancengleichheit schafft das Institut ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur willkommen sind, sondern auch aktiv gefördert werden. Teammitglieder werden ermutigt, ihre individuellen Stärken einzubringen und sich persönlich sowie beruflich weiterzuentwickeln. Das Institut bietet angepasste Arbeitsplätze und zahlreiche Unterstützungsangebote, um jedem Beschäftigten die bestmögliche Entfaltung zu ermöglichen. Die Bedeutung von Inklusion wird hier nicht nur als rechtliche Verpflichtung verstanden, sondern als Bereicherung für das gesamte Team. Das Ferdinand-Braun-Institut zeichnet sich durch ein offenes und respektvolles Miteinander aus, das den Grundstein für kreative Ideen und erfolgreiche Projekte legt. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier eine Chance, ihre Talente in einem dynamischen und unterstützenden Umfeld zu entfalten. Das Ferdinand-Braun-Institut gGmbH ist somit eine hervorragende Wahl für Jobsuchende, die nach einem Arbeitgeber suchen, der Inklusion aktiv lebt und fördert.

Standort: Berlin

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.4289017, 13.5343580

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.