Feste Anstellung

Medizinisch-technische Assistenz MTA-F / MFA (w/m/d) Neurologische Klinik

Universitätsklinikum Heidelberg - UK Mannheim GmbH

📍 Mannheim

PLZ: 68167

Region: D-PLZ 68

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

30.06.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Die Universitätsmedizin Mannheim steht für qualitätsgesicherte, universitäre Maximalversorgung und zählt zu den größten medizinischen Einrichtungen und Forschungszentren der Region. Mit der Medizinischen Fakultät Mannheim der traditionsreichen Universität Heidelberg und dem Universitätsklinikum Mannheim vereinen wir zwei starke Partner. Jährlich bieten wir rund 52.000 stationär und teilstationär sowie 212.000 ambulant aufge­nommenen Patienten ein breit gefächertes Spektrum modernster Diagnostik und Therapieverfahren. In 30 Fach­kliniken und Instituten engagieren sich 5.000 Mitarbeiter gleichermaßen in Krankenversorgung, Forschung und Lehre.

Die Neurologische Klinik (Klinikdirektor: Prof. Dr. M. Platten) der Universitätsmedizin Mannheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Voll- oder Teilzeit, unbefristet eine

Medizinisch-technische Assistenz
MTA-F / MFA (w/m/d)

zur Mitarbeit in der Patientenversorgung im neurologischen Funktionsbereich.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Mannheim

📮 PLZ: 68167

🗺️ Region: D-PLZ 68

📍 Koordinaten: 49.4962730, 8.4812498

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.