Befristeter Vertrag
Klimamanager (w/m/d) (Umweltwissenschaften, Klimawissenschaften, Energietechnik, Versorgungstechnik, Umweltingenieurwesen, Nachhaltigkeitsmanagement)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
19.08.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Die Gesundheitsholding Lüneburg GmbH wurde 2007 als hundertprozentige Tochter der Hansestadt Lüneburg gegründet. Unter ihrem Dach arbeiten vom Klinikum Lüneburg über die Psychiatrische Klinik Lüneburg bis hin zum SaLü insgesamt neun Gesellschaften Hand in Hand für die Gesundheit der Menschen in und um Lüneburg. Mit ca. 3.800 Beschäftigten – davon rund 280 Azubis – ist die Gesundheitsholding Lüneburg dabei größter Arbeitgeber und Ausbilder der Region.
Zur Verstärkung unserer Stabstelle Nachhaltige Organisationsentwicklung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Klimamanager (w/m/d)
im Rahmen einer befristeten Beschäftigung (zwei Jahre) in Vollzeitmit grundsätzlicher Teilzeiteignung. Die Aufgabenerfüllung muss während der täglichen Funktionszeit sichergestellt sein.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Gesundheitsholding Lüneburg GmbH
Die Gesundheitsholding Lüneburg GmbH ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich stark für Inklusion und Chancengleichheit engagiert. In einer offenen und unterstützenden Arbeitsumgebung bietet das Unternehmen vielfältige Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Gesundheitsholding legt großen Wert darauf, ein inklusives Team zu schaffen, in dem jeder Mitarbeiter, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, wertgeschätzt wird und seine Potenziale voll entfalten kann. Durch spezielle Programme zur Förderung von Vielfalt und durch Anpassungen am Arbeitsplatz stellt die Gesundheitsholding sicher, dass Menschen mit Schwerbehinderung die gleichen Chancen wie alle anderen Bewerber haben. Das Unternehmen versteht Inklusion nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als Bereicherung der Unternehmenskultur. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein starkes Fundament für eine erfolgreiche Karriere im Gesundheitswesen, unterstützt von einem Team, das Hilfsbereitschaft und Verständnis in den Vordergrund stellt. Die Gesundheitsholding Lüneburg GmbH ist somit eine ausgezeichnete Wahl für alle, die in einem positiven und integrativen Arbeitsumfeld tätig werden möchten.
Standort: Lüneburg
🗺️ Region: D-PLZ 21
📍 Koordinaten: 53.2555351, 10.3866110
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.