Feste Anstellung
Finanzbuchhalterin (m/w/d) 80%
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
10.08.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Finanzbuchhalterin (m/w/d) 80%
ab dem 01.11.2026
Wir sind der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözese Rottenburg-Stuttgart. Wir begleiten und unterstützen Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien in herausfordernden Lebenssituationen – unabhängig von Herkunft, Religion oder Geschlecht.
Als Teil unseres Verwaltungsteams sorgen Sie dafür, dass unsere soziale Arbeit effektiv und nachhaltig wirkt. Wir stehen für Chancengleichheit, Eigenständigkeit und eine gerechte Gesellschaft. Wenn Sie diese Werte teilen und in einer engagierten Organisation mitwirken möchten, sind Sie bei uns genau richtig!
Ab dem 01.11.2026 suchen wir eine Finanzbuchhalterin (m/w/d) mit 80% Stellenumfang, unbefristet.
Standort
Stöckachstraße 55
70190 Stuttgart
Vertragsart
Teilzeit
80%
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Diözese Rottenburg-Stuttgart
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Stuttgart
🗺️ Region: D-PLZ 70
📍 Koordinaten: 48.7697351, 9.1855315
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.