Feste Anstellung
Sozialpädagog*in / Erzieher*in (m/w/d) 100% in der Erziehungshilfestelle Esslingen
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Diözese Rottenburg-Stuttgart
📍 Esslingen am Neckar
Region: D-PLZ 73
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.07.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Sie sind interessiert an der pädagogischen Arbeit mit Kindern von 6 – 14 Jahren und ihren Familien? Dann haben wir für Sie die richtige Stelle!
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözese Rottenburg-Stuttgart (SkF) ist ein Frauenfachverband des Caritasverbandes, der auf dem Gebiet der Frauen-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe tätig ist.
Die Kinder- und Jugendhilfe Neuhausen ist eine differenzierte, sozialräumlich ausgerichtete Einrichtung der Jugendhilfe mit stationären, teilstationären, ambulanten und flexiblen Betreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien.
Für die pädagogische Arbeit im Team der Erziehungshilfestelle in der Esslinger Innenstadt suchen wir ab dem 01.12.2026 eine/n
Sozialpädagog*in, Erzieher*in oder vergleichbar (w/m/d) in Teilzeit mit 100%
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Diözese Rottenburg-Stuttgart
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Esslingen am Neckar
🗺️ Region: D-PLZ 73
📍 Koordinaten: 48.7393990, 9.3060999
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.