Feste Anstellung
Fachkraft berufliche Bildung (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
03.08.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Für unseren Berufsbildungsbereich für Menschen mit Behinderungen und für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Gärtringen suchen wir eine engagierte Fachkräfte für berufliche Bildung (m/w/d). In dieser Rolle bringst du dein Fachwissen, deine Empathie und deine Kreativität ein, um die individuelle Entwicklung von Menschen aktiv zu fördern.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
GWW Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH
Die GWW Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH in Gärtringen ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Mit einer klaren Philosophie, die Chancengleichheit in den Mittelpunkt stellt, bietet das Unternehmen vielfältige berufliche Möglichkeiten, die auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Mitarbeitenden abgestimmt sind. Die GWW legt großen Wert auf ein unterstützendes und wertschätzendes Arbeitsumfeld, in dem jeder die Chance hat, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Durch gezielte Schulungs- und Fördermaßnahmen wird die persönliche und berufliche Entwicklung gefördert, sodass Mitarbeitende mit Schwerbehinderung in ihrer Karriere erfolgreich sein können. Die wertschätzende Unternehmenskultur und das engagierte Team der GWW machen das Unternehmen zu einem attraktiven Arbeitgeber, der die Vielfalt seiner Mitarbeitenden anerkennt und lebt. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses inklusiven Arbeitsumfelds zu werden und gemeinsam an einer positiven Zukunft zu arbeiten.
Standort: Gärtringen
🗺️ Region: D-PLZ 71
📍 Koordinaten: 48.6366882, 8.9089403
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.