Feste Anstellung

Beschäftigte / Beschäftigter (m/w/d) im Justizvollzugsdienst

Justiz in Bayern

📍 Bayreuth

Region: D-PLZ 95

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.08.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth stellt zum 01.12.2026 für ihren landwirtschaftlichen Betrieb ein:

eine Beschäftigte / einen Beschäftigten (m/w/d) im Justizvollzugsdienst
(uniformierter Dienst)

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Standort: Bayreuth

🗺️ Region: D-PLZ 95

📍 Koordinaten: 49.9461746, 11.5782499

Ähnliche Stellenangebote

WISAG Produktionsservice GmbH

Einsatzstellenleiter (m/w/d) Instandhaltung und Technische Reinigung | Großraum Bayreuth

WISAG Produktionsservice GmbH

📍 Bayreuth

⏰ Vollzeit

🏢 Sonstige Dienstleistungen

Willkommen bei der WISAG … einem der führenden Dienstleistungsunternehmen in Deutschland für die Ber...

Details ansehen →
Die Autobahn GmbH des Bundes

Bauingenieur Straßen / Verkehrsplanung (w/m/d)

Die Autobahn GmbH des Bundes

📍 Bayreuth

⏰ Vollzeit

🏢 Baugewerbe/-industrie

Eine funktionierende Autobahn­infrastruktur ist der Garant dafür, dass Deutschland mobil ist. Damit...

Details ansehen →
Die Autobahn GmbH des Bundes

Bauingenieur für die Streckenplanung (w/m/d)

Die Autobahn GmbH des Bundes

📍 Bayreuth

⏰ Vollzeit

🏢 Baugewerbe/-industrie

Eine funktionierende Autobahn­infrastruktur ist der Garant dafür, dass Deutschland mobil ist. Damit...

Details ansehen →
IHK - Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

Assistent/-in (m/w/d) der Geschäftsführung IHK-Weiterbildung

IHK - Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

📍 Bayreuth

⏰ Homeoffice möglich

🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände

Als Organisation der regionalen Wirtschaft vertritt die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken...

Details ansehen →
GWW Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH

Fachkraft berufliche Bildung (m/w/d)

GWW Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH

📍 Gärtringen

⏰ Vollzeit

🏢 Gesundheit & soziale Dienste

Der Campus Mensch ist eine gemeinnützige Holding, die Menschen mit Nachteilen unterstützt und ihre g...

Details ansehen →
BG Klinikum Hamburg gGmbH

Bereichsleitung (m/w/d) Notaufnahme

BG Klinikum Hamburg gGmbH

📍 Hamburg

⏰ Vollzeit

🏢 Gesundheit & soziale Dienste

Das BG Klinikum Hamburg ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzt...

Details ansehen →

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.