Feste Anstellung
Fachgruppenkoordinator (w/m/d) im Stromnetzbetrieb
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
14.08.2026
Branche
Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung
Stabile Beine, bewegliche Arme, ein Herz, das für Nachhaltigkeit und Klimaschutz schlägt, und ein hellwacher Kopf – das ist der Arbeitgeber ENTEGA! Wir packen zu und treiben die Themen der Zukunft, um DER nachhaltige und innovative Lösungsanbieter für alle zu sein. Auf der Zielgeraden zum ökologisch visionären Gesamtdienstleister stehen wir immer schon für Verlässlichkeit – auch als Arbeitgeber.
Bei dieser Stelle handelt es sich um eine Position bei der e-netz Südhessen AG, einem Tochterunternehmen der ENTEGA AG.
Du willst mit uns die Energiewende gestalten? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Fachgruppenkoordinator (w/m/d) im Stromnetzbetrieb
Groß-Umstadt, Münster (Hessen) | Unbefristet | Vollzeit
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die e-netz Südhessen AG in Darmstadt ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen, das nicht nur für seine innovative Energieversorgung bekannt ist, sondern auch als attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung auftritt. Mit einem klaren Bekenntnis zu Inklusion und Chancengleichheit fördert die e-netz Südhessen AG ein Arbeitsumfeld, in dem Vielfalt geschätzt und gefördert wird. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, die Teilhabe und Integration von Mitarbeitern mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und eine offene Unternehmenskultur, die das Potenzial aller Beschäftigten anerkennt. Die e-netz Südhessen AG bietet vielseitige Karrierechancen, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen eingehen, und stellt sicher, dass jeder Bewerber die gleichen Möglichkeiten erhält. Bei e-netz Südhessen AG finden Jobsuchende mit Schwerbehinderung nicht nur ein professionelles Arbeitsumfeld, sondern auch die Unterstützung und Wertschätzung, die sie verdienen.
📍 Darmstadt bei Frankfurt am Main
Weitere Jobs bei e-netz Südhessen AG
Werkstudent (w/m/d) Stromnetzanschluss
Sachbearbeiter (w/m/d) Standardnetzanschluss
Lagerlogistiker (w/m/d) mit Supportkoordination
Standort: Groß-Umstadt bei Darmstadt, Münster (Hessen)
🗺️ Region: D-PLZ 64
📍 Koordinaten: 49.8678017, 8.9338999
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.