Feste Anstellung

Fachbereichsleitung Stadtentwicklung und Bau (m/w/d)

Mercuri Urval GmbH

📍 Naumburg (Saale) (Sachsen-Anhalt)

Region: D-PLZ 06

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

04.06.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Bau in der Welterbestadt steht vor einer wichtigen Veränderung, da die amtierende Leiterin, Ende Juni 2027 in den Ruhestand verabschiedet wird. Für die Nachbesetzung der Fachbereichsleitung wird ab dem 1. Januar 2027, spätestens jedoch bis zum 1. März 2027, eine qualifizierte Person gesucht.

Die zukünftige Leitung wird sich mit verschiedenen Themengebieten befassen, darunter Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Denkmalpflege sowie Tief- und Gartenbau. Dazu gehören außerdem das Sachgebiet Hochbau und Gebäudemanagement. Die Aufgaben umfassen zudem die Bauaufsicht und die Verantwortung der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Kommunalen Dienstleistungen.

Zu den herausfordernden Projekten, die es zu bewältigen gilt, zählen u.a. die grundhafte Sanierung des Domplatzes, das Projekt Sanierung Sport- und Freizeitbad „bulabana“, die Entwicklung des Feuerwehrstandortes, der Ratskellersäle, eine Gewerbegebietserweiterung sowie ein umfassendes Verkehrs- und Radwegekonzept.
Darüber hinaus wird die neue Leitung in den Bereichen Fördermittelbeschaffung und -management tätig sein, sowie für die Finanzierung von Projekten mitverantwortlich zeichnen. Auch die Mitarbeit in Verbänden, sowie die Abstimmung mit der Landesverwaltung und den Ministerien sind wesentliche Aufgaben der Position.

Neben der Kernstadt Naumburg und der Kurstadt Bad Kösen umfasst die Fläche der Stadt zusätzlich 30 Ortsteile. Tourismus und Naherholung spielen eine entscheidende Rolle in der Stadtentwicklung.
Die Eingruppierung erfolgt nach E 14 TVöD. Die angebotene Position bietet die Möglichkeit, Planung und Ausführung zu verbinden und dabei einen Gestaltungsspielraum mit 35 Mitarbeitern in den Planungsbereichen sowie circa 55 in der Ausführung zu nutzen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.