Feste Anstellung

Sachgebietsleiter/in (m/w/d) - Erhebung der Geobasisdaten Für das Sachgebiet 621

Märkischer Kreis

📍 Lüdenscheid

PLZ: 58509

Region: D-PLZ 58

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

20.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Unsere Kreisverwaltung ist einer der größten Arbeitgeber in der Region Südwestfalen. In über 50 Arbeitsfeldern beschäftigen wir mehr als 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bieten vielschichtige Berufsperspektiven.

Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Bürgerinnen und Bürger. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen Beitrag zur Daseinsvorsorge – denn Lebensqualität vor Ort hat viele Gesichter: von der Autozulassung bis zum Umweltschutz oder vom Bauantrag bis zumRettungswesen.

Für das Sachgebiet 621 - Erhebung der Geobasisdaten suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Sachgebietsleiter/in (m/w/d)
A 14 LBesG (64.211,52 € - 81.676,81 € brutto pro Jahr)
Bewerbungsfrist: 05.08.2026

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Lüdenscheid

📮 PLZ: 58509

🗺️ Region: D-PLZ 58

📍 Koordinaten: 51.2253494, 7.6146998

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.