Feste Anstellung

Fachbereichsleitung (m/w/d) Stadtentwicklung (Stadtplanung)

Stadt Rheda-Wiedenbrück

📍 Rheda-Wiedenbrück

Region: D-PLZ 33

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

18.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist eine moderne, serviceorientierte Kommunalverwaltung mit rund 50.000 Einwohnern und mehr als 500 Beschäftigten. Als vielseitiger Dienstleister für die Menschen vor Ort gestalten wir zahlreiche gesellschaftlich relevante Aufgaben aktiv mit – verantwortungsvoll, bürgernah und zukunftsgerichtet.

Rheda-Wiedenbrück ist eine Stadt mit besonderem Profil: zwei gewachsene Stadtzentren, eine starke Wirtschaftsregion im Kreis Gütersloh, historische Identität, hohe Lebensqualität und mit der Flora Westfalica ein prägendes grünes Band entlang der Ems. Gleichzeitig stehen zentrale Zukunftsfragen im Fokus: nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaschutz, Klimaanpassung, Mobilität, Wohnen, Innenstadtentwicklung und die Sicherung einer hohen städtebaulichen Qualität.

Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle, sinnstiftende Führungsaufgabe mit besonderer Verantwortung für die Entwicklung unserer Stadt. Sie erwartet ein wertschätzendes und offenes Arbeitsklima, ein engagiertes Team sowie die Verlässlichkeit eines modernen Arbeitgebers im öffentlichen Dienst.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück eine unbefristete Vollzeitstelle als Fachbereichsleitung (m/w/d) Stadtentwicklung (Stadtplanung) zu besetzen.

  • EG/Besoldung: bis zur EG 15 TVöD-VKA bzw. A 15 LBesO NRW
  • Umfang: Vollzeit
  • Befristung: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 16.08.2026

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Rheda-Wiedenbrück

🗺️ Region: D-PLZ 33

📍 Koordinaten: 51.8333015, 8.3167000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.