Feste Anstellung
Facharzt oder Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie als Leitender Oberarzt oder Leitende Oberärztin (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.07.2026
Branche
Versicherungen
In der Lahntalklinik in Bad Ems suchen wir zur Unterstützung unseres ärztlichen Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Facharzt/eine Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie
als Leitenden Oberarzt/Leitende Oberärztin (m/w/d)
in Vollzeit mit 40 Wochenstunden, unbefristet.
Mit fünf eigenen Kliniken für Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung an attraktiven Standorten in drei Bundesländern zählt die DRV Rheinland zu den marktführenden Gesundheitsdienstleistern. Wir definieren die Qualitätsstandards in allen Hauptindikationen mit über 1.000 Betten in den Bereichen Medizin, Therapie sowie Pflege und sichern deren Einhaltung, auch in unseren zahlreichen Vertragskliniken. Die ganzheitliche Begleitung unserer Patientinnen und Patienten vor ihrem Aufenthalt in unseren Einrichtungen, während der akuten Phase der Gesundung und nach der Entlassung auf dem Weg, dauerhaft gesund zu bleiben, liegt uns dabei ganz besonders am Herzen!
Die nach QMS-Reha zertifizierte Lahntalklinik in Bad Ems mit 200 Betten ist spezialisiert auf die Anschlussheilbehandlung (AHB) bei orthopädischen Erkrankungen nach operativen Eingriffen in den Gebieten Orthopädie, Unfallchirurgie und Neurochirurgie und auf die stationäre Rehabilitation bei sämtlichen Erkrankungen der Bewegungsorgane, vor allem Schäden an der Wirbelsäule und an den Gelenken. Auch internistische Begleiterkrankungen werden behandelt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Mit einem klaren Bekenntnis zu einer vielfältigen und integrativen Unternehmenskultur bietet die Deutsche Rentenversicherung ein inklusives Arbeitsumfeld, das individuelle Stärken fördert und wertschätzt. Das Unternehmen legt großen Wert darauf, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Behinderung, die gleichen beruflichen Chancen erhalten und sich in ihrer Rolle entfalten können. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und umfangreiche Unterstützungsangebote wird eine echte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland versteht sich nicht nur als Dienstleister für ihre Kunden, sondern auch als verantwortungsbewusster Arbeitgeber, der die Talente und Potenziale aller Mitarbeitenden nutzt. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland daher eine erstklassige Wahl, um in einem respektvollen und unterstützenden Umfeld ihre Karriere zu gestalten und weiterzuentwickeln.
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Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Bad Ems
🗺️ Region: D-PLZ 56
📍 Koordinaten: 50.3413010, 7.7145000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.