Feste Anstellung

Elektroniker*in Automatisierungstechnik

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

📍 Oldenburg

Region: D-PLZ 26

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

28.08.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist im Dezernat 4 – Gebäude­management, Abteilung 4.1 Technisches Gebäude­management zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Elektroniker*in Automatisierungs­technik
(E 7 TV-L)

im Umfang von 100 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeits­zeit unbefristet zu besetzen.

Über uns

Das Dezernat 4 erbringt technische, infrastrukturelle, kaufmännische sowie bauliche Dienst­leistungen und sorgt für einen reibungslosen Gebäude­betrieb in der Universität und der Jade Hochschule.

Insgesamt wird eine Fläche von 180.000 m² NF1-6 mit hochinstallierten technischen Anlagen betrieben. Die Arbeitsgruppe MSR/GLT betreut etwa 360 Automatisierungsstationen mit insgesamt ca. 40.000 Datenpunkten. Hauptsächlich werden Lüftungs-, Heizungs- und Kälte­anlagen durch die Gebäude­automation geregelt und überwacht.

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Standort: Oldenburg

🗺️ Region: D-PLZ 26

📍 Koordinaten: 53.1470562, 8.2109669

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.