Feste Anstellung

Firewall- und Netzwerkadministrator*in

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

📍 Oldenburg

Region: D-PLZ 26

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.08.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist in der Einrichtung Zentrale Einrichtungen – IT‑Dienste zum nächst­möglichen Zeitpunkt unbefristet eine Stelle als

Firewall- und Netzwerk­administrator*in
(E 10 bis E 11 TV-L)

im Umfang von 100 % (teilzeitgeeignet) zu besetzen.

Über uns

Die IT‑Dienste versorgen alle Bereiche der Universität mit IT‑Services. Sie entwickeln und betreiben die zentrale IT‑Infrastruktur und unterstützen die universitären Prozesse mit spezifischen Applikationen. Die IT‑Dienste arbeiten prozessorientiert nach der IT Infrastructure Library (ITIL). Unsere Abteilung Data Center verantwortet den hochverfügbaren 24/7 Rechen­zentrumsbetrieb und die gesamte Netzwerk­infrastruktur aller universitären Standorte in Oldenburg und Wilhelmshaven. Wir betreiben ein komplexes Daten- und Telefonie-Netzwerk mit ca. 30 Tsd. Endpunkten und ca. 12 Tsd. WLAN-Nutzern/Tag. Das Netzwerk erstreckt sich vom zentralen Campus der Universität über die Universitäts­kliniken, zu den Landesmuseen und der Landes­bibliothek sowie zu weiteren Forschungs­einrichtungen in Oldenburg und Wilhelmshaven. Für unser Team suchen wir eine*n umsichtige*n, kommunikationsstarke*n Kolleg*in mit Interesse an einem vielfältigen, verantwortungs­vollen Aufgaben­gebiet und Freude an der Zusammen­arbeit mit Kolleg*innen aus den unterschiedlichsten Bereichen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Oldenburg

🗺️ Region: D-PLZ 26

📍 Koordinaten: 53.1470562, 8.2109669

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.