Ausbildung, Studium

Duales Studium "Verwaltungsinformatik" als Regierungsinspektoranwärterin / Regierungsinspektoranwärter (w/m/d)

Bundesrechnungshof

📍 Bonn

PLZ: 53113

Region: D-PLZ 53

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

03.09.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Duales Studium „Verwaltungsinformatik“

Du möchtest eine spannende und zukunftsorientierte Aufgabe in der Informatik mit einem sicheren Arbeitsplatz sowie einer abwechslungsreichen und sinnstiftenden Tätigkeit im öffentlichen Dienst verbinden? Du möchtest studieren und dennoch finanziell unabhängig sein? Dann haben wir genau das Richtige für dich:

Das duale Studium der Verwaltungsinformatik!

Starte bei uns am 1. September 2027 mit dem dualen Studium „Verwaltungsinformatik“ als Regierungs­inspektor­anwärterin/ Regierungsinspektoranwärter (w/m/d) im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Als Absolventin / Absolvent des Studiengangs wirst du an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und IT eingesetzt. In diesem vielseitigen Einsatzbereich planst und steuerst du beispielsweise IT-Projekte. Darüber hinaus kannst du innovative IT in die Arbeitsumgebung des Bundesrechnungshofes integrieren sowie IT-Systeme entwickeln und betreuen.

Zusätzlich kannst du bei uns in den IT-nahen Prüfungsgebieten tätig werden und mit deinen Ideen beispielsweise die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie Fragen der künstlichen Intelligenz voranbringen..

Referenzcode
BRH-2026-0028

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Standort: Bonn

📮 PLZ: 53113

🗺️ Region: D-PLZ 53

📍 Koordinaten: 50.7197647, 7.1122942

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.