Feste Anstellung

Diplom-Ingenieur (m/w/d) (TU / FH) bzw. Bachelor / Master of Engineering (FH / Univ.) oder Techniker /Meister (m/w/d) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik / Versorgungstechnik

Staatliches Bauamt München 2

📍 München

Region: D-PLZ 81

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

20.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Für das Maximilianeum und die Gebäude des Bayerischen Landtags im Münchner Innenstadtbereich mit den dazugehörigen Bauaufgaben im Bauunterhalt suchen wir Sie / Dich!

Diplom-Ingenieur (m/w/d) (TU / FH) bzw. Bachelor / Master of Engineering (FH / Univ.) oder Techniker / Meister (m/w/d) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik / Versorgungstechnik

Wer wir sind:
Das Staatliche Bauamt München 2 plant, baut und erhält für den Freistaat Bayern sämtliche Gebäude der staatlichen Hochschulen und Universitäten im Bereich München. Dazu zählen auch die Liegenschaften des Bayerischen Landtags mit Sitz im Maximilianeum.

Die Gebäude sind größtenteils denkmalgeschützt und haben gleichzeitig hohe Anforderungen an die Versorgungstechnik und einen konstanten, zuverlässigen Gebäudebetrieb. Dies erfordert im Bauunterhalt eine qualifizierte Betreuung durch fachkundiges Personal.

Für die Betreuung des Bauunterhalts und der Schwerpunktmaßnahmen suchen wir Sie / Dich für unsere Projektgruppe Bayerischer Landtag:

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Über das Unternehmen

Logo von Staatliches Bauamt München 2

Staatliches Bauamt München 2

Das Staatliche Bauamt München 2 ist ein angesehenes Unternehmen, das sich durch ein starkes Engagement für Inklusion und Chancengleichheit auszeichnet. Als attraktiver Arbeitgeber bietet es Menschen mit Schwerbehinderung ein einladendes und unterstützendes Arbeitsumfeld, in dem individuelle Stärken gefördert werden. Durch gezielte Maßnahmen und Anpassungen schafft das Bauamt ein barrierefreies Arbeitsumfeld, das Vielfalt und Gleichberechtigung in den Mittelpunkt stellt. Jobseekenden mit Schwerbehinderung wird hier die Möglichkeit geboten, ihre beruflichen Fähigkeiten bestmöglich einzubringen und sich weiterzuentwickeln. Die Wertschätzung jedes Einzelnen und die Förderung einer inklusiven Unternehmenskultur machen das Staatliche Bauamt München 2 zu einem idealen Arbeitgeber, der Talente unterschiedlicher Hintergründe schätzt und unterstützt. Die Organisation ist überzeugt, dass Vielfalt einen wertvollen Beitrag zu ihrem Erfolg leistet. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden daher ausdrücklich begrüßt. Das Staatliche Bauamt München 2 zeigt, wie öffentlicher Dienst und Inklusion Hand in Hand gehen können und lädt engagierte Bewerber ein, Teil eines dynamischen Teams zu werden.

Standort: München

🗺️ Region: D-PLZ 81

📍 Koordinaten: 48.1483803, 11.5808401

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.