Feste Anstellung
Softwaretester (w/m/d) für Java- und Webanwendungen (Angular, JSF)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
19.08.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wenn Sie auf der Suche nach innovativen Projekten sind, die Sie selbst aktiv mitgestalten können, dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir stellen leistungsfähige und zukunftsorientierte E-Government-Anwendungen sowie zentrale Infrastrukturen für den Betrieb von IT-Systemen für den Freistaat Bayern zur Verfügung.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Softwaretester (w/m/d) für Java- und Webanwendungen (Angular, JSF)
Vollzeit/Teilzeit | unbefristet | Entgeltgruppe bis E11 | Besoldungsgruppe bis A11
Arbeitsort: München
Der Bewerbungsschluss ist der 17.09.2026
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus tragen Sie maßgeblich zur digitalen Weiterentwicklung des bayerischen Schulwesens bei.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in München gilt als attraktiver Arbeitgeber, der besonderen Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur legt. Hier wird Chancengleichheit großgeschrieben, sodass Menschen mit Schwerbehinderung die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen Mitarbeitenden erhalten. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, ein barrierefreies Arbeitsumfeld zu schaffen und fördert individuell zugeschnittene Lösungen, die den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden gerecht werden. Durch gezielte Maßnahmen und Schulungen wird das Bewusstsein für Inklusion innerhalb des Teams gestärkt. Die Mitarbeiter profitieren von einer vielfältigen und dynamischen Arbeitsatmosphäre, die Innovation und Kreativität fördert. Das Landesamt bietet zudem abwechslungsreiche Stellenangebote, die verschiedene Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung bereithalten. Wer eine Herausforderung in einem zukunftsorientierten Unternehmen sucht, findet hier die Gelegenheit, seine Fähigkeiten in einem unterstützenden Umfeld einzubringen. Eine Karriere im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eröffnet nicht nur Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung, sondern trägt auch aktiv zur digitalen Zukunft Bayerns bei.
Weitere Jobs bei Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Projektmanager (w/m/d)
M365 Engineer (w/m/d)
DevOps Engineer (w/m/d)
Standort: München
🗺️ Region: D-PLZ 81
📍 Koordinaten: 48.1432953, 11.5640678
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.