Befristeter Vertrag

Cross-Media-Designer*in, Content-Creator*in in der Abteilung Kommunikation und Hochschulkultur in Emden

Hochschule Emden/Leer

📍 Emden

Region: D-PLZ 26

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

17.06.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Bodenständig, friesisch, authentisch – und in einer Spitzenposition, wenn es um zukunftsweisende Innovationen geht: Die Hochschule Emden/​Leer ist Impulsgeberin für die Region.

An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunftshochschule versteht, ist in der Abteilung Kommunikation und Hochschulkultur am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren – zu besetzen:

Cross-Media-Designer*in, Content-Creator*in in der Abteilung Kommunikation und Hochschulkultur (entsprechend der geforderten Qualifikation bis E 11 TV‑L, 100 %)

Kennziffer KH 4

Die Abteilung Kommunikation und Hochschulkultur verantwortet die interne und externe Kommunikation der Hochschule Emden/Leer. Zur externen Kommunikation zählen dabei die inhaltliche und redaktionelle Betreuung verschiedener digitaler Kanäle und der Website sowie die Konzeption, Gestaltung und Produktion von Printmedien. Im Zentrum stehen dabei Studieninteressierte, die wissenschaftliche Community sowie Kooperationspartner*innen der Hochschule.
Die Abteilung verantwortet die Weiterentwicklung der Marke und des Corporate Designs. Sie gestaltet Prozesse und Werkzeuge, mit denen Externe, Studierende und Mitarbeitende transparent informiert werden. Sie arbeitet dabei mit anderen Organisations­einheiten in der Verwaltung und den Fachbereichen eng zusammen und gestaltet die Kultur an der Hochschule aktiv mit.

Da eine Beschäftigung nur im Rahmen der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG möglich ist, kann für eine Bewerbung grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wer zuvor noch in keinem Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen stand oder aktuell steht.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Hochschule Emden/Leer

Hochschule Emden/Leer

Die Hochschule Emden/Leer ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Unternehmenskultur stellt. Als moderne Bildungseinrichtung setzt die Hochschule auf Chancengleichheit und fördert aktiv die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung. Das dynamische Team in Emden bietet eine offene und unterstützende Arbeitsumgebung, in der individuelle Stärken geschätzt und gefördert werden. Die Hochschule ist bestrebt, Barrieren abzubauen und allen Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, ihr volles Potenzial zu entfalten. Durch gezielte Maßnahmen und Programme zur Inklusion zeigt die Hochschule Emden/Leer nicht nur ihr soziales Verantwortungsbewusstsein, sondern auch ihre Innovationskraft als Arbeitgeber. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein inspirierendes Umfeld, in dem ihre Fähigkeiten geschätzt werden und sie aktiv zur Gestaltung der Hochschulbildung beitragen können. Zudem bietet die Hochschule attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten und ein positives Arbeitsklima, das die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützt. Die Hochschule Emden/Leer ist somit ein idealer Arbeitgeber für alle, die Wert auf Offenheit, Vielfalt und persönliche Entwicklung legen.

Standort: Emden

🗺️ Region: D-PLZ 26

📍 Koordinaten: 53.3682404, 7.1814499

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.