Befristeter Vertrag
Stabsstelle Chancengleichheit und Geschlechtergleichstellung (w/m/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
04.06.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Hochschule für Künste Bremen vereint eine Kunst- und Musikhochschule unter einem Dach. Die Vielfalt des Studienangebotes ermöglicht einen produktiven und integrativen Dialog zwischen den Studiengängen.
An der Hochschule für Künste Bremen ist vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 zum 01.07.2026 folgende Stelle zu besetzen:
Stabsstelle Chancengleichheit und Geschlechtergleichstellung (w/m/d)
Entgeltgruppe 10 TV-L
mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines Vollbeschäftigten
(19,6 Wochenstunden)
Kennziffer DL 26/06
Die Stelle ist befristet auf fünf Jahre gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG aufgrund der Finanzierung aus zeitlich begrenzten Drittmitteln im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030.
Die Stelle ist der/dem Rektor:in (bzw. dem Rektorat) zugeordnet.
Die Hochschule für Künste Bremen erfüllt ein vielfältiges und anerkanntes Angebot in Lehre und Studium, Forschung, Kunstausübung und künstlerischen Entwicklungsvorhaben mit Disziplinen der Bildenden Kunst, des Designs, der Musik und der kunstbezogenen Wissenschaften. Als lebendiger Teil des öffentlichen Kunstbetriebs strahlt die Hochschule für Künste Bremen weit über die Region hinaus und nimmt eine besondere Stellung im Raum der deutschen Kunst- und Musikhochschulen ein.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Bremen
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 53.0948448, 8.8044500
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.