Feste Anstellung

Bereichsleitung (m/w/d) Stadtplanung (Stadtplaner, Raumplaner, Architekt (m/w/d))

Hansestadt Lüneburg

📍 Lüneburg

Region: D-PLZ 21

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

17.06.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Hansestadt Lüneburg beschäftigt aktuell rund 1.700 Mitarbeitende und sieht sich als moderne Dienstleisterin für ihre Bürgerinnen und Bürger. Um diesen Anspruch kontinuierlich weiterzuentwickeln, sucht die Stadt engagierte Mitarbeitende, die diese Vision teilen und sich aktiv für die Belange der Stadtverwaltung einsetzen möchten.

Die Hansestadt Lüneburg sucht im Fachbereich Stadtentwicklung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Bereichsleitung (m/w/d) Stadtplanung

in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung. Die Stelle ist teilzeitgeeignet, die Aufgabenerfüllung muss während der täglichen Funktionszeit sichergestellt sein.

Weitere Informationen können Sie unserer Karrierewebsite entnehmen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Hansestadt Lüneburg

Die Hansestadt Lüneburg gilt als attraktiver Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Vielfalt in der Belegschaft schafft die Stadtverwaltung eine inklusive Arbeitsumgebung, in der Menschen mit Schwerbehinderung herzlich willkommen sind. Die Hansestadt fördert aktiv die berufliche Teilhabe und Entwicklung aller Mitarbeitenden, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Dank maßgeschneiderter Arbeitsplatzlösungen und flexibler Arbeitszeiten ermöglicht die Hansestadt Lüneburg, dass sich alle Beschäftigten optimal entfalten können. Darüber hinaus bietet sie Weiterbildungsmöglichkeiten, die nicht nur die fachliche, sondern auch die persönliche Entwicklung unterstützen. Diese Initiative zeigt, dass die Hansestadt nicht nur ein Arbeitgeber ist, sondern ein engagierter Partner für Menschen mit Schwerbehinderung, die auf der Suche nach einem erfüllenden Arbeitsplatz sind. Jobsuchende, die Wert auf ein inklusives und unterstützendes Arbeitsumfeld legen, finden in der Hansestadt Lüneburg eine hervorragende Perspektive. Hier wird Vielfalt nicht nur akzeptiert, sondern als wertvoller Beitrag zur gemeinsamen Zielerreichung verstanden.

Standort: Lüneburg

🗺️ Region: D-PLZ 21

📍 Koordinaten: 53.2508202, 10.4072504

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.