Ausbildung, Studium

AUSBILDUNG ZUM FACHINFORMATIKER (m/w/d) - Fachrichtung Systemintegration

Hansestadt Buxtehude

📍 Buxtehude

Region: D-PLZ 21

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

14.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Hansestadt Buxtehude ist besonders. Wir sind eine moderne serviceorientierte Kommunalverwaltung mit rund 700 Beschäftigten, die an wichtigen und zukunftsweisenden Handlungsfeldern der Stadt mitwirken. Als Ausbilderin bieten wir hervorragende Rahmenbedingungen für alle, die auf eine ansprechende Perspektive, interessante Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Nachhaltigkeit setzen. Menschen, die Großes vorhaben, sind bei uns genau richtig.

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AUSBILDUNG ZUM FACHINFORMATIKER (m/w/d)

Fachrichtung Systemintegration


Beginn: 1. August 2027. Dauer: 3 Jahre

Die Ausbildung im Angestelltenverhältnis (auch in Teilzeit möglich) bereitet Sie optimal auf die Aufgaben in einer IT-Abteilung vor. Voraussetzung dafür ist mindestens ein guter Realschulabschluss oder Fachhochschulreife. Sie lernen verschiedene Bereiche in unserem eigenen Rechenzentrum kennen. Dazu zählen z. B. der User-Support, die Netzwerktechnik, Windows, Server, Applikationen und Datenbanken. Die theoretischen Kompetenzen werden Ihnen an der Berufsbildenden Schule (BBS) in Stade vermittelt.

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Frau Sophie Schröder, Tel.: 04161/501-1025,
E-Mail: personal@stadt.buxtehude.de

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Standort: Buxtehude

🗺️ Region: D-PLZ 21

📍 Koordinaten: 53.4659996, 9.6912003

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.