Befristeter Vertrag
Akademische*r Mitarbeiter*in im Bereich Labore, Planspiele und Übungen (w/m/d)
Hochschule Ravensburg-Weingarten University of Applied Sciences
📍 Weingarten
PLZ: 88250
Region: D-PLZ 88
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
17.06.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die RWU ist eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften in einer der schönsten und wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Im Zentrum unserer Arbeit stehen die Studierenden. Praxisnah und partnerschaftlich geben wir ihnen das Handwerkszeug, ihren beruflichen Weg selbständig zu gehen. Dabei verbinden wir Lehre mit angewandter Forschung und arbeiten an den gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit, regional verankert und weltweit vernetzt!
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der
Fakultät Technologie und Management folgende Stelle zu besetzen:
Akademische*r Mitarbeiter*in im Bereich Labore, Planspiele und Übungen (w/m/d) in Teilzeit (50 %)
Bewerbungsfrist: 12.07.2026
Stellen-Nr.: 21/2026
Eingruppierung: E 10 TV-L (Tarifvertrag der Länder)
Die Einstellung erfolgt befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung für die Dauer von 2 Jahren. Die Entgeltzahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 10.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Hochschule Ravensburg-Weingarten University of Applied Sciences
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Weingarten
📮 PLZ: 88250
🗺️ Region: D-PLZ 88
📍 Koordinaten: 48.4239998, 9.0799494
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.