Feste Anstellung
Abteilungsleitung Max Planck Digital Library (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Personalverantwortung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
30.07.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Standort: München / Max Planck Information and Technology
Umfang: 6 Fachbereiche / mehr als 60 Mitarbeitende
Berichtsweg: IT Executive Director / Leitung MaxIT
Über uns
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) gehört zu den weltweit führenden Organisationen der Grundlagenforschung.
Die Max Planck Information and Technology (MaxIT) bündelt die zentralen digitalen Services und Infrastrukturen der Max-Planck-Gesellschaft. Sie unterstützt Wissenschaft und Verwaltung mit leistungsfähigen, sicheren und zukunftsorientierten Angeboten und gestaltet die digitale Transformation der MPG in enger Zusammenarbeit mit den Max-Planck-Instituten sowie den weiteren Einrichtungen der Gesellschaft.
Die Max Planck Digital Library (MPDL) verantwortet innerhalb der MaxIT die wissenschaftliche Informationsversorgung sowie zentrale digitale Forschungs- und Informationsinfrastrukturen der Max-Planck-Gesellschaft. Gemeinsam mit den Instituten gestaltet sie wissenschaftliches Publizieren, Open Science, Forschungsdatenmanagement, Software- und Lizenzversorgung sowie digitale Forschungsservices und entwickelt diese kontinuierlich entlang der Anforderungen der Forschung weiter.
Mit ihrer Arbeit leistet die MPDL einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Max-Planck-Gesellschaft. Sie entwickelt zentrale Lösungen dort, wo gemeinsame Infrastrukturen und Services nachhaltigen Mehrwert für mehrere Institute schaffen, Synergien ermöglichen und Forschende bestmöglich unterstützen.
In enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der MaxIT, den Instituten sowie den weiteren Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft gestaltet die MPDL die digitale Zukunft der Forschung und verbindet wissenschaftliche Anforderungen mit technologischer Innovation.
Für die Leitung der MPDL suchen wir eine erfahrene und empathische Führungspersönlichkeit, die strategisches Denken mit wissenschaftlichem Verständnis, technologischer Kompetenz und moderner Führung verbindet. Sie übernehmen Verantwortung für eine international sichtbare wissenschaftliche Infrastruktur und entwickeln gemeinsam mit ihren Teams, den Instituten sowie den Partnern innerhalb der MaxIT die digitalen Forschungs- und Informationsinfrastrukturen und ‑services der MPG strategisch weiter.
Wir suchen keine*n Verwalter *in bestehender Strukturen.
Wir suchen eine Persönlichkeit, die Menschen begeistert, Vertrauen schafft und gemeinsam mit ihren Teams die bestmöglichen digitalen Voraussetzungen für die Forschung in der Max-Planck-Gesellschaft schafft bzw. weiterentwickelt.
Für die Max Planck Digital Library suchen wir ab sofort eine Abteilungsleitung (m/w/d).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: München
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.