IT

Abteilungs­leitung Informations- und Kommunikations­technologie (m/w/d)

Max Planck Information and Technology (MaxIT)

📍 München

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Personalverantwortung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

30.07.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Standort: München / Max Planck Information and Technology

Umfang:
4 Fachbereiche / ca. 70 Mitarbeitende

Berichtsweg:
IT Executive Director / Leitung MaxIT


Über uns

Die Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) gehört zu den weltweit führenden Organisationen der Grundlagen­forschung.

Mit der Gründung der Max Planck Information and Technology (MaxIT) entsteht eine neue gemein­same Organisation, die Wissenschaft und Verwaltung mit leistungs­fähigen, sicheren und zukunfts­orientierten digitalen Services unterstützt. Gemein­sam mit einem neuen Führungsteam (ITED, Leitung CSO, Leitung MPDL, Leitung Stab Kommunikation und Stab IT) entwickeln wir die MaxIT zu einem verlässlichen Partner der Institute und treiben die digitale Transformation der Max-Planck-Gesell­schaft aktiv voran.

Die Abteilung Informations- und Kommunikations­technologie (IKT) bildet innerhalb der MaxIT das Kompetenz­zentrum für digitale Arbeitsplätze, zentrale Applikationen und ERP sowie den sicheren Betrieb der zugehörigen Services. IKT hat den Hauptfokus auf Verwaltungs­systeme und bildet das IT‑Rückgrat der MPG-Verwaltungen. Gemein­sam mit der zweiten großen Abteilung Max Planck Digital Library (MPDL) schafft sie die technologischen Voraussetzungen für eine moderne, service­orientierte und zukunfts­fähige IT‑Landschaft der Max-Planck-Gesell­schaft.

Für die Leitung der IKT suchen wir eine erfahrene Führungs­persön­lichkeit, die die laufenden Geschäfte mit strategischer Weiter­entwicklung verbindet und den Aufbau der MaxIT aktiv mitgestaltet. Die Position bietet die seltene Möglichkeit, eine große Organisations­einheit mit rund 70 Mitarbeitenden nachhaltig weiterzuentwickeln.

Wir suchen keine*n Verwalter*in bestehender Strukturen.

Wir suchen eine Persön­lichkeit, die Menschen begeistert, Veränderungen ermöglicht und gemein­sam mit seinem Team eine moderne, service­orientierte und leistungs­fähige IT‑Organisation entwickelt.

Für die Abteilung Informations- und Kommunikations­technologie suchen wir ab sofort eine Leitung (m/w/d).

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: München

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.