Gastronomie, Hotellerie
Zwei Servicekräfte (w/m/d) für den internen Service
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
12.06.2026
Branche
Bildung & Training
Bitte laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich über INTERAMT hoch:
- Deutschsprachiges Motivationsschreiben
- Deutschsprachiger Lebenslauf mit bisherigen Berufserfahrungen
- Nachweise über vorliegende Berufserfahrungen im gastronomischen und/oder handwerklichen Bereich: Arbeitszeugnisse, dienstliche Beurteilungen und/oder sonstige Nachweise bzw. (Auftrags-)Bescheinigungen über Berufserfahrung
- Nachweis einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung, sofern diese vorliegt und dies bei der Bewerbung berücksichtigt werden soll
Im Sinne eines diskriminierungssensiblen Auswahlprozesses möchten wir Sie bitten, die Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsfoto zu übermitteln.
Wichtiger Hinweis: Die genannten Anforderungen müssen zum Bewerbungsschluss am 01.07.2026 vorliegen und nachgewiesen sein. Für die Sicherheitsüberprüfung reicht zunächst die Bestätigung Ihrer Bereitschaft. Unvollständige und nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie alle relevanten Unterlagen ein, damit die genannten Anforderungen geprüft werden können.
Für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen Ihnen Frau Simone Rex (sie/ihr) unter der Telefonnummer 0228 99 535‑3493 oder Frau Valeria Fischer (sie/ihr) unter der Telefonnummer 030 18 535‑2337 zur Verfügung.
Die Verarbeitung der mit Ihrer Bewerbung übermittelten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 88 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Informationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO erhalten Sie zusammen mit der Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung. Ihre Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Informationen über das BMZ finden Sie auch im Internet unter https://www.bmz.de. Das BMZ fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wurde dementsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.berufundfamilie.de.
Anstellungsart: Vollzeit, Teilzeit
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.