Privatkundengeschäft

Zwei Sachbearbeiter*innen Fördergeschäft (m/w/d)

Investitionsbank des Landes Brandenburg

📍 Potsdam (14473)

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

28.07.2026

Branche

Banken

Im Referat Weiterbildung wirkst du aktiv daran mit, berufliche Entwicklung und Qualifizierung im Land Brandenburg zu fördern.

Dich erwartet ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld entlang der gesamten Förderkette - von der Prüfung der Anträge über die Bewilligung bis hin zur Abrechnung. Dabei lernst du das Zuschussgeschäft von Grund auf kennen. Wir begleiten dich dabei, die relevanten Fachbegriffe, Zusammenhänge und Prozesse sicher zu verstehen und anzuwenden. So entwickelst du dich Schritt für Schritt zur Förderexpertin bzw. zum Förderexperten.

Die Stelle ist für zwei Jahre befristet.

Du passt zu uns, wenn du...

  • gerne digital und effizient arbeitest,

  • abwechslungsreiche Aufgaben mit fachlichem Tiefgang schätzt,

  • Verantwortung übernimmst und Entscheidungen fundiert vorbereiten möchtest,

  • Freude an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit hast und dich aktiv in den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen einbringst.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Potsdam (14473)

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.