Feste Anstellung
Zollreferent*in / Syndikusrechtsanwalt / Syndikusrechtsanwältin Zoll
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
22.06.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Werden Sie Teil von Deutschlands renommiertester Forschungsorganisation
Die Generalverwaltung der MPG sucht für das Referat „Steuern und Zoll“ in ihrer Abteilung Recht und Compliance zum 1. September 2026 für 39 Stunden pro Woche eine*nZollreferent*in / Syndikusrechtsanwalt / Syndikusrechtsanwältin Zoll
(Kennziffer 55/26)
Das Referat „Steuern und Zoll“ verantwortet unter anderem auch MPG-weit den Auf- und Ausbau eines wirksamen Zoll-Compliance-Management-Systems sowie eine den Anforderungen des komplexen Wissenschaftsbetriebs angemessene Einzelfallberatung der Institute und Einrichtungen der MPG in allen zoll(rechtlichen) Angelegenheiten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. in München ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich der Förderung von Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt verpflichtet hat. Besonders wichtig ist der Gesellschaft, Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung zu gewährleisten. Durch gezielte Maßnahmen und individuelle Unterstützungsangebote schafft die Max-Planck-Gesellschaft ein integratives Arbeitsumfeld, in dem jeder Mitarbeiter seine Talente und Fähigkeiten optimal entfalten kann. Das Unternehmen bietet vielfältige Karrierechancen in einem inspirierenden wissenschaftlichen Umfeld und legt großen Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur. Menschen mit Schwerbehinderung werden aktiv in den Bewerbungsprozess einbezogen und erhalten die notwendigen Ressourcen, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Die Max-Planck-Gesellschaft ist nicht nur ein Ort der Forschung, sondern auch ein Ort, an dem Respekt, Wertschätzung und Gleichberechtigung gefördert werden. Daher ist die Max-Planck-Gesellschaft eine hervorragende Wahl für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die einen Arbeitgeber suchen, der ein starkes Engagement für Inklusion und Diversität zeigt.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.