Bildung und Soziales
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) im Bereich numerische Simulation und Maschinelles Lernen für elektrische Maschinen
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
14.04.2026
Branche
Bildung & Training
Anbieter: Lehrstuhl für Elektrische Maschinen und Antriebe und Institut für Elektrische Maschinen
Das Institut für Elektrische Maschinen (IEM) mit dem Lehrstuhl für Elektrische Maschinen und Antriebe der RWTH Aachen University steht an der Spitze der Innovation und Forschung im Bereich der elektrischen Maschinen und Antriebstechnik. Mit einer beeindruckenden Palette von Forschungsprojekten, die sowohl öffentlich als auch industriell gefördert werden, arbeitet das IEM Hand in Hand mit renommierten Firmen und Forschungseinrichtungen zusammen. Diese Kooperationen erstrecken sich über vielfältige Branchen – von der Industrieanwendung über die Automobilindustrie bis hin zur regenerativen Energieerzeugung – und gewährleisten so die Relevanz und Praxisnähe unserer Forschungsarbeit.
Unser Ansatz ist grundlegend interdisziplinär, innovativ, und zielt darauf ab, das gesamte Spektrum des elektrischen Antriebssystems zu erforschen – von der Maschine über die Regelungsalgorithmen bis hin zur Systemintegration. Dies ermöglicht es uns, das volle Potenzial der Technologie zu entfalten und Antriebssysteme zu erforschen, die nicht nur leistungsstark und effizient sind, sondern auch nachhaltig und langlebig.
Unser teamorientierter Arbeitsstil fördert ein Umfeld, in dem wissenschaftliches Arbeiten mit Leidenschaft, Eigenverantwortung und Kreativität gedeiht. Beim IEM sind Sie Teil eines dynamischen Teams, das bestrebt ist, die Zukunft der elektrischen Maschinen und Antriebe zu gestalten. In unseren aktuellen Forschungsvorhaben widmen wir uns dabei zunehmend der Schnittstelle zwischen klassischer theoretischer Elektrotechnik und modernen Machine-Learning-Methoden, um hochkomplexe physikalische Phänomene präzise und recheneffizient zu modellieren.
Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.