Bildung und Soziales

Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) im Bereich alternierender Lüftungsgeräte

RWTH Aachen University

📍 Aachen

Region: D-PLZ 52

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

14.04.2026

Branche

Bildung & Training

Das E.ON Energy Research Center der RWTH Aachen University beschäftigt sich mit nachhaltigen Energieversorgungskonzepten, die sowohl einer technischen Umsetzbarkeit als auch sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Aspekten Rechnung tragen. Die Reduktion der Emissionen, die durch die Energiebereitstellung für Gebäude entstehen, gehört zu den zentralen Forschungsaufgaben des Lehrstuhls für Gebäude- und Raumklimatechnik.

Im Team Lufttechnik liegt der Forschungsschwerpunkt auf der Entwicklung zukunftsweisender Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik. Neben der Betrachtung von gesamten Lüftungssystem betrachten wir auch die Einzelkomponenten. Unser primärer Fokus ist zwar die Optimierung des energetischen Wirkungsgrades, allerdings beziehen wir auch wirtschaftliche Aspekte und die Auswirkungen auf den Komfort mit ein. Als zentrale Werkzeuge dienen uns neben unseren messtechnischen Methoden auch System- oder Strömungssimulationen, mit denen wir detaillierte Einblicke in die untersuchten Prozesse erhalten.

Neben den fachlichen Aspekten bieten wir eine offene kommunikative und innovative Arbeitsatmosphäre in hochmotivierten Teams mit modern ausgestatteten Arbeitsplätzen. Dabei bietet der Austausch mit über 60 wissenschaftlichen Mitarbeitenden aus den anderen Teams am EBC eine hervorragende Ausgangslage für exzellente Forschung.

Der Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft erfolgt über Kooperationsprojekte, Teilnahmen und Vorträgen an transdisziplinären Veranstaltungen und regelmäßigen Veröffentlichungen der Mitglieder des Centers.

Nutzen Sie auch unsere Webseiten zur Information: https://www.ebc.eonerc.rwth-aachen.de

Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Aachen

🗺️ Region: D-PLZ 52

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.