Bildung und Soziales
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) – Dynamische Flugbahnplanung von unbemannten Flugsystemen
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
14.04.2026
Branche
Bildung & Training
Das Institut für Flugsystemdynamik (FSD) der RWTH Aachen widmet sich der Auslegung, Modellierung und Automatisierung von Flugsystemen. Ein Forschungsschwerpunkt liegt auf der Regelung und dem sicheren Betrieb hochautomatisierter Flugsysteme in unkonventionellen Konfigurationen, wie beispielsweise sogenannten Wandelflugsystemen. Diese Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass sie während des Fluges ihre Konfiguration ändern können, etwa durch das Kippen ihrer Tragflächen bei Kippflügelflugsystemen, wodurch sie in einem breiten Geschwindigkeitsbereich vom Schwebeflug bis zum schnellen Streckenflug eingesetzt werden. Diese Flugsysteme eignen sich beispielsweise für den Transport zeitkritischer medizinischer Güter (z.B. Eden-Medical) und als Sensorträger zur Unterstützung von Rettungskräften (z.B. RaMilan).
Für einen sicheren Betrieb dieser Fluggeräte insbesondere außerhalb der Sichtweite wird eine robuste automatische Bahnplanung benötigt. Dies umfasst sowohl die Vorabberechnung von Flugbahnen zur Erfüllung abstrakter Missionen als auch eine Umplanung während des Fluges, beispielsweise um anderen Luftraumteilnehmern auszuweichen oder auf Änderungen der Missionsziele zu reagieren. Für die Entwicklung und Überwachung dieser Funktionalitäten wird eine Bodenstation benötigt.
Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.