Naturwissenschaften und Forschung

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) - Bioinformatiker*in / Data Scientist (m/w/d) in der Forschungsabteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

📍 Oldenburg

Region: D-PLZ 26

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

19.06.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist in der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften, Department für Humanmedizin, Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) – Bioinformatiker*in / Data Scientist (m/w/d) in der Forschungsabteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie
(E 13 TV-L)

im Umfang von 100 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für drei Jahre zu besetzen.

Über uns:

Die Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften umfasst die Bereiche Humanmedizin, Medizinische Physik und Akustik, Neurowissenschaften, Psychologie sowie die Versorgungs­forschung. Zusammen mit den vier regionalen Krankenhäusern bildet die Fakultät VI die Universitäts­medizin Oldenburg. Weiterhin besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin der Universität Groningen.

Die Forschungsabteilung der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg befasst sich insbesondere mit den Bereichen Suchterkrankungen im Jugendalter und Traumafolgestörungen bei Kindern und Jugend­lichen sowie der Untersuchung der Folgen von pränatalen Belastungen für das Kind. Neben der Entwicklung und Evaluation von präventiven und psychotherapeutischen Angeboten für Kinder und Jugendliche geht es insbesondere auch um die Untersuchung der Rolle von neurobiologischen Mechanismen bei der Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Erkrankungen.

Unsere Arbeit ist interdisziplinär ausgerichtet: Wir kooperieren eng mit Arbeitsgruppen im In- und Ausland – unter anderem aus den Bereichen Gynäkologie, Kindermedizin und Versorgungsforschung – und arbeiten in hochspannenden multidisziplinären Projekten, die neue Einblicke in die frühkindliche psychische Gesundheit ermöglichen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Oldenburg

🗺️ Region: D-PLZ 26

📍 Koordinaten: 53.1470562, 8.2109669

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.