Berufseinstieg/Trainee

Wissenschaftliche Volontär:in im Bereich Archäologie im Museumsdorf Düppel (m/w/d)

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Berufseinstieg/Trainee

Veröffentlicht

20.08.2026

Branche

Freizeit, Touristik, Kultur & Sport

Die Stiftung Stadtmuseum Berlin sucht zum 1.1.2027, befristet auf 2 Jahre und in Vollzeit (39 Wochenstunden), eine:n

Wissenschaftliche Volontär:in im Bereich Archäologie im Museumsdorf Düppel (m/w/d)

50 % Entgeltgruppe 13 TVöD VKA
31.489,63 EUR p.a. in Vollzeit (zzgl. variabler Vergütungsbestandteile)

Stiftung Stadtmuseum Berlin

Das Stadtmuseum Berlin verbindet Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft – dabei stellen wir die Menschen der diversen Stadtgesellschaft und ihre Geschichten in den Mittelpunkt. Unsere Sammlungen, Ausstellungen und Programme bieten hierfür in sechs Museen digital vielfältige Zugänge. So ermöglichen wir neue Erkenntnisse und leisten einen Beitrag zum Miteinander und Zusammenhalt in einem offenen und vielstimmigen Berlin.

Das Volontariat

Ziel des Volontariats ist es, die an der Hochschule erworbenen Kompetenzen in der Praxis anzuwenden und zugleich Praxiskenntnisse für die Tätigkeit an einem Museum bzw. im Bereich Archäologie zu erwerben.

Das Volontariat erfolgt im Rahmen der Empfehlungen des Deutschen Museumsbundes. Es umfasst die Ausbildung und Mitarbeit in diversen Bereichen der Museumsarbeit. Neben dem Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln gehören dazu der Bereich der Kommunikation sowie das Museumsmanagement und die Verwaltung.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Berlin

📍 Koordinaten: 52.5050430, 13.6214218

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.