Feste Anstellung

wiss. Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) an der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Steuerlehre

Technische Universität Dresden

📍 Dresden

PLZ: 01069

Region: D-PLZ 01

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

17.07.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Technische Universität Dresden (TUD) zählt als Exzellenzuniversität zu den leistungsstärksten Forschungseinrichtungen Deutschlands. Sie begreift Diversität als kulturelle Selbstverständlichkeit und Qualitätskriterium einer Exzellenzuniversität. Entsprechend begrüßen wir alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit ihrer Leistung und Persönlichkeit bei uns und mit uns für den Erfolg aller engagieren möchten.

An der Fakultät Wirtschaftswissenschaften ist an der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Steuerlehre zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

wiss. Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d)

(bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen E 13 TV-L)

für zunächst drei Jahre mit der Option auf Verlängerung (Beschäftigungsdauer gem. WissZeitVG), mit 75 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und dem Ziel der eigenen wiss. Weiterqualifikation (i. d. R. Promotion), zu besetzen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Technische Universität Dresden

Die Technische Universität Dresden gilt als herausragender Arbeitgeber, der großen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion legt. Als eine der führenden Hochschulen Deutschlands ermöglicht sie Menschen mit Schwerbehinderung, sich in einem unterstützenden und respektvollen Umfeld beruflich zu entfalten. Die Universität fördert aktiv eine vielfältige Unternehmenskultur und schafft individuelle Anpassungen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Durch innovative Programme und Schulungen setzt sich die Technische Universität Dresden dafür ein, Barrieren abzubauen und eine inklusive Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Die Führungskraft des Unternehmens versteht die Bedeutung von diversifizierten Teams und erkennt den einzigartigen Wert an, den Menschen mit Schwerbehinderung in den Arbeitsprozess einbringen können. Jobsuchende, die Wert auf ein praxisnahes und engagiertes Arbeitsumfeld legen, finden hier zahlreiche Möglichkeiten, um ihre Karriere voranzutreiben. Dank der fortlaufenden Initiativen zur Förderung von Inklusion und Gleichheit ist die Technische Universität Dresden eine empfehlenswerte Wahl für talentierte Personen, die auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sind.

Standort: Dresden

📮 PLZ: 01069

🗺️ Region: D-PLZ 01

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.