Feste Anstellung

Wirtschaftskriminalistin / Wirtschaftskriminalist (w/m/d) - Inspektion 310 (Wirtschaftskriminalität Württemberg, Umwelt- und Kunstkriminalität)

Landeskriminalamt Baden-Württemberg

📍 Stuttgart

PLZ: 70372

Region: D-PLZ 70

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.06.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist die zentrale Dienststelle für besondere Aufgaben bei der Kriminalitätsbekämpfung in Baden-Württemberg. Es übt die Fachaufsicht über Polizeidienststellen aus, soweit diese Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung zu erfüllen haben.

Sie suchen besondere berufliche Herausforderungen? Diese bieten wir bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Unser Ziel ist es, den Vertrauensschutz im Wirtschaftsleben zu stärken.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie für eine Einstellung in die Sonderlaufbahn des gehobenen wirtschaftskriminalistischen Dienstes beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Inspektion 310 (Wirt-schaftskriminalität Württemberg, Umwelt- und Kunstkriminalität), am Dienstort Stuttgart zum 01.04.2027.

Wirtschaftskriminalistin / Wirtschaftskriminalist (w/m/d)

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Standort: Stuttgart

📮 PLZ: 70372

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 48.7841568, 9.1534147

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.