Handwerk, Dienstleistung und Fertigung
WIG Schweißer (m/w/d)
📍 Wolfsburg
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
21.06.2026
Du kannst mit Metall umgehen, wie kein Zweiter? Hast eine ruhige Hand und bewahrst immer einen konzentrierten Kopf? Dann melde Dich bei uns. Wir sind derzeit auf der Suche nach einem WIG Schweißer (m/w/d) in Vollzeit für unseren Kunden aus 38440 Wolfsburg. Diese Stelle soll kurzfristig mittels Arbeitnehmerüberlassung besetzt werden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Piening GmbH mit Sitz in Calw ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Unternehmenskultur stellt. Als Unternehmen, das Chancengleichheit fördert, bietet Piening Menschen mit Schwerbehinderung eine Vielzahl von Möglichkeiten, ihre Talente einzubringen und beruflich zu wachsen. Durch individuelle Unterstützung und maßgeschneiderte Arbeitsplätze schafft Piening ein Umfeld, in dem jeder Mitarbeiter, unabhängig von seiner Behinderung, wertgeschätzt und gefördert wird. Die Piening GmbH legt großen Wert auf ein respektvolles Miteinander und integriert Menschen mit Schwerbehinderung aktiv in ihre Teams. Dies spiegelt sich nicht nur in der Unternehmenskultur wider, sondern auch in den zahlreichen maßnahmen zur Förderung von Barrierefreiheit und persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein Arbeitsumfeld, das ihre Stärken und Fähigkeiten in den Vordergrund stellt und ihnen die Chance gibt, ihre Karriere aktiv zu gestalten. Durch das Engagement der Piening GmbH für Inklusion und Chancengleichheit wird sie zu einem äußerst attraktiven Arbeitgeber in der Region.
Standort: Wolfsburg
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.