Ingenieure und technische Berufe
Werkstudentin oder Werkstudent Verkehrsingenieurwesen (w/m/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Studentenjobs, Werkstudent
Veröffentlicht
01.07.2026
Branche
Baugewerbe/-industrie
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.2021 als Betreiberin einer der größten und vielfältigsten Infrastrukturen für rund 13.200 Autobahnkilometer verantwortlich.
Jeder Autobahnkilometer muss am Schreibtisch finanziert, geplant und eingekauft werden sowie mit Personal versorgt und juristisch begleitet werden.
Als Arbeitgeberin bieten wir ein spannendes Umfeld mit viel Raum für persönliche und berufliche Entfaltung sowie eine Vielzahl von Projekten ganz unterschiedlicher Größenordnung. So machen wir sowohl für Privatpersonen als auch für den deutschlandweiten Warenfluss das Leben leichter und sicherer mit dem Produkt, für das wir alle arbeiten: Die Autobahn.
Werde Teil unseres Teams und gestalte mit uns gemeinsam die Zukunft der Autobahn!
Zur Unterstützung unseres Teams in der Abteilung Verkehr suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Werkstudentin oder Werkstudent im Verkehrsingenieurwesen (w/m/d).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Die Autobahn GmbH des Bundes
Bauingenieurin oder Bauingenieur Verkehrsplanung (w/m/d)
Teamleitung Brückenmodernisierung (w/m/d)
Spezialist IT‑Vertragsmanagement (w/m/d)
Standort: Hannover
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.