Studentenjobs, Werkstudent
Werkstudent:in für IT-Projektassistenz (gn)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Studentenjobs, Werkstudent
Veröffentlicht
11.06.2026
Branche
Sonstige Dienstleistungen
Die HANDELSBLATT MEDIA GROUP GMBH & CO. KG, ein Unternehmen der Dieter von Holtzbrinck Medien, ist das führende Medienunternehmen für Wirtschafts- und Finanzinformationen in Deutschland und Europa. Mit starken Marken wie Handelsblatt und WirtschaftsWoche, zahlreichen Fachpublikationen, einem breiten multimedialen Angebot und einem globalen redaktionellen Netzwerk bieten wir Orientierung, fördern die Meinungsbildung und schaffen Raum für Dialog. Dabei stehen wir für fundierten, unabhängigen Qualitätsjournalismus. Unser Ziel ist es, die Menschen zu befähigen, die Wirtschaft zu verstehen und die tiefgreifenden Veränderungen zu gestalten, vor denen Gesellschaft, Unternehmen und jede:r Einzelne stehen.
Die Services by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH, eine Tochtergesellschaft der HANDELSBLATT MEDIA GROUP, versteht sich als kompetenter Dienstleister für die gesamte Mediengruppe, mit dem Ziel, die erfolgreiche Zukunft des Unternehmens gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen zu sichern.
Unser täglicher Antrieb ist es, unsere Leser:innen zu befähigen, Wirtschaft zu verstehen. Wir wollen aber auch Deutschlands modernstes Medienhaus werden. Das bedeutet: Wir legen Wert auf unsere Kultur und auf die Menschen, die bei uns arbeiten. Also auch auf dich!
Wenn auch du etwas bewegen willst und dein Mut genauso groß ist wie dein Qualitätsanspruch, dann bist du bei uns genau richtig.
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Werkstudent:in für IT-Projektassistenz (gn)
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.