Feste Anstellung
W2-Professur Kommunikation und Moderation (50%) (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
30.07.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Hochschule Kaiserslautern bietet ein leistungsfähiges und interdisziplinäres Umfeld mit moderner Infrastruktur und hervorragenden Möglichkeiten zur Entwicklung eines eigenständigen Lehrprofils.
Wir erwarten eine ausgeprägte Team- und Kooperationsfähigkeit sowie didaktische Stärke für eine qualitätsvolle, praxisnahe und adressatengerechte Lehre. Sie planen Lehrveranstaltungen lernzielorientiert, setzen verschiedene Prüfungs- und Feedbackformate ein und entwickeln Ihre Lehre kontinuierlich weiter.
Die Hochschule verfügt über etablierte Kooperationen mit Unternehmen sowie mit renommierten Universitäten und Forschungseinrichtungen, darunter Max-Planck- und Fraunhofer-Institute. Die Intensivierung bestehender Kooperationen sowie die Entwicklung neuer Forschungsnetzwerke werden ausdrücklich unterstützt.
Zudem setzen wir Eigeninitiative, professionellen Umgang mit Feedback sowie eine hohe Präsenz am Hochschulstandort voraus, ebenso verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse.
Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind geregelt in § 49 Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Da es sich um eine Teilzeitstelle (0,5 VZÄ) handelt, ist diese nicht mit einer Verbeamtung verbunden.
Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen und unabhängig von der geschlechtlichen Identität, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung sowie sexuellen Orientierung oder Identität.
Am Studienort Kaiserslautern ist folgende Stelle zu besetzen:
W2-Professur Kommunikation und Moderation (50%) (m/w/d)
AING 2026/20
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.