Feste Anstellung

Vertriebstalent (w/m/d) - Marketing im Kopf, Verkauf im Blut?

Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG

📍 Darmstadt

PLZ: 64283

Region: D-PLZ 64

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Mit Berufserfahrung

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Feste Anstellung

Veröffentlicht

28.07.2026

Branche

Sonstige Dienstleistungen

Das Kongresszentrum im Herzen der Wissenschafts- und Digitalstadt Darmstadt: Im darmstadtium tagt die Zukunft!

Seit der Eröffnung Ende 2007 konnten wir uns, als eines der modernsten und nachhaltigsten Kongresszentren Europas etablieren. Ob Roadshows, Tagungen, Kongresse, Messen oder Konzerte – mit durchschnittlich 170 Veranstaltungen pro Jahr ist immer viel los. Neben einzigartiger Architektur bieten wir unseren Gästen maximale Flexibilität. Der Servicegedanke wird vom darmstadtium-Team 365 Tage im Jahr gelebt.

Willst du unsere Außendarstellung aktiv mitgestalten und mit unseren Kunden interagieren? Dann komm in unser Team als Vertriebstalent (w/m/d) – Marketing im Kopf, Verkauf im Blut? (Voll- oder Teilzeit)

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.