Befristeter Vertrag

Tierärztin / Tierarzt (m/w/d) Tierforschung und tierärztlichen Tierschutz

Universitätsklinikum Düsseldorf

📍 40225 Düsseldorf

Region: D-PLZ 40

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

08.06.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) ist das größte Krankenhaus in der Landes­hauptstadt und eines der wichtigsten medizinischen Zentren in NRW. Die rund 9.300 Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter setzen sich dafür ein, dass jährlich über 45.000 Patientinnen und Patienten stationär behandelt und 270.000 ambulant versorgt werden können. Das UKD steht für inter­nationale Spitzen­leistungen in Kranken­versorgung, Forschung und Lehre, sowie für inno­vative und sichere Diagnostik, Therapie und Prävention. Patientinnen und Patienten profitieren von der intensiven inter­diszi­plinären Zusammen­arbeit der 70 Kliniken und Institute. Die besondere Stärke der Uniklinik ist die enge Verzahnung von Klinik und Forschung zur sicheren Anwendung neuer Methoden. Am UKD entsteht die Medizin von morgen. Jeden Tag.

Die Zentrale Einrichtung für Tierforschung und tierärztlichen Tierschutz (ZETT) der Heinrich-Heine-Universität sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen

Tierärztin / Tierarzt (m/w/d)

Die Stelle wird mit einem Qualifizierungsziel durch den Erwerb erweiterter wissenschaftlicher Kompetenzen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG für die Postdoc-Phase zunächst für 4 Jahre befristet ausgeschrieben. Ziel ist der Kompetenzerwerb zum eigenständigen Begleiten von Tierexperimenten inkl. Narkosen von Großtieren in komplexen Tiermodellen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: 40225 Düsseldorf

🗺️ Region: D-PLZ 40

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.