Feste Anstellung

Technischer Leiter (m/w/d)

HAPEKO Deutschland GmbH

📍 Konstanz

Region: D-PLZ 78

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

20.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Zukunftsorientierung und Gestaltungswillen – beides finden Sie an der HTWG Konstanz! Für die nächsten Großprojekte an den Standorten der Hochschule suchen wir einen technischen Leiter (m/w/d).


Die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) ist eine innovative und sich stetig weiterentwickelnde Hochschule, die regional verankert und überregional ausgerichtet ist. Die Schwerpunkte liegen in der praxisorientierten Forschung in technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Disziplinen.


Der Schwerpunkt der Aufgabe liegt in der Koordination und Führung des technischen Dienstes mit rund 40 Mitarbeitenden. Dabei begleiten Sie spannende Bauprojekte, von Ersatzneubau- und Sanierungsprojekten und sind Schnittstelle zu Behörden in Baden-Württemberg.

Sie suchen nach einer zukunftssicheren Beschäftigung im öffentlichen Dienst? Dann freue ich mich auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.


Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungsfrist ist der 18. Mai 2026. Wir bitten Sie um Verständnis, dass nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von HAPEKO Deutschland GmbH

HAPEKO Deutschland GmbH

Die HAPEKO Deutschland GmbH in Soest ist ein herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Fokus auf Inklusion schätzt das Unternehmen die unterschiedlichen Perspektiven und Fähigkeiten seiner Mitarbeitenden. HAPEKO setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Durch gezielte Initiativen und Unterstützungsangebote sorgt HAPEKO dafür, dass alle Mitarbeitenden – unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen – ihre Potenziale entfalten können. Das integrierte Team schätzt die wertvollen Beiträge jedes Einzelnen und schafft somit eine positive und respektvolle Unternehmenskultur. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei HAPEKO nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein verständnisvolles Umfeld, das Raum für persönliche Entwicklung bietet. Die HAPEKO Deutschland GmbH ist der ideale Arbeitgeber für alle, die in einem inklusiven und motivierenden Team arbeiten möchten und nach einem Unternehmen suchen, das Vielfalt als Stärke begreift.

Standort: Konstanz

🗺️ Region: D-PLZ 78

📍 Koordinaten: 47.6612396, 9.1719933

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.