Feste Anstellung
Abteilungsleitung Personal (m/w/d) für die Rostocker Straßenbahn AG
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.04.2026
Branche
Transport & Logistik
Die Rostocker Straßenbahn AG (RASG), das sind ca. 820 Mitarbeitende und ca. 32 Auszubildende, die täglich im Einsatz sind, um die Rostockerinnen und Rostocker mobil zu halten. Über 46 Millionen Fahrgäste sind jährlich mit der RSAG unterwegs. Um auch in Zukunft hohe Qualitätsstandards und Zuverlässigkeit zu gewährleisten, setzt die RSAG auf motivierte Mitarbeitende und moderne Technik. Als ein Unternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Straßenbahnen, Bussen und einer Fähre ist die RSAG eine Partnerin im Verkehrsverbund Warnow. Das Verkehrsangebot erstreckt sich flächendeckend im Verkehrsgebiet der Hansestadt Rostock und teilweise in den Landkreis Rostock.
Im Zuge einer Altersnachfolge sucht die Rostocker Straßenbahn AG zum 01.02.2027 eine qualifizierte und engagierte Führungskraft als
Abteilungsleitung Personal (m/w/d)
Die Rostocker Straßenbahn AG hat die HAPEKO Hanseatisches Personalkontor GmbH mit der Personalauswahl beauftragt. Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich konkludent damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten zum Zweck der Personalauswahl von der HAPEKO Hanseatisches Personalkontor GmbH verarbeitet werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 14.06.2026 per E-Mail (bis max. 20 MB) an hoegen@hapeko.de
Wir verbürgen uns für absolute Diskretion sowie eine rasche Bearbeitung Ihrer Kandidatur. Für Fragen steht Ihnen Dr. Jesko von Hoegen unter Tel.: 030- 24 000 610 gern werktags von 9 - 18 Uhr zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die HAPEKO Deutschland GmbH in Soest ist ein herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Fokus auf Inklusion schätzt das Unternehmen die unterschiedlichen Perspektiven und Fähigkeiten seiner Mitarbeitenden. HAPEKO setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Durch gezielte Initiativen und Unterstützungsangebote sorgt HAPEKO dafür, dass alle Mitarbeitenden – unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen – ihre Potenziale entfalten können. Das integrierte Team schätzt die wertvollen Beiträge jedes Einzelnen und schafft somit eine positive und respektvolle Unternehmenskultur. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei HAPEKO nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein verständnisvolles Umfeld, das Raum für persönliche Entwicklung bietet. Die HAPEKO Deutschland GmbH ist der ideale Arbeitgeber für alle, die in einem inklusiven und motivierenden Team arbeiten möchten und nach einem Unternehmen suchen, das Vielfalt als Stärke begreift.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.