Studentenjobs, Werkstudent
Studentische Hilfskraft im Bereich Internationale Beziehungen für das Dioscuri-Center-Programm (Teilzeit 50 %)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Studentenjobs, Werkstudent
Veröffentlicht
20.04.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geisteswissenschaftlichen Gebieten und ist damit eine der international führenden Forschungseinrichtungen mit zahlreichen Nobelpreisträger*innen in ihren Reihen.
Werden Sie Teil von Deutschlands renommiertester ForschungsorganisationDie Generalverwaltung der MPG in München sucht für ihre Abteilung Forschungspolitik und Außenbeziehungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31.12.2027 in Teilzeit für 19,5 Stunden pro Woche eine
Studentische Hilfskraft im Bereich Internationale Beziehungen für das Dioscuri-Center-Programm (Teilzeit 50 %)
Kennziffer 33/26
Mit dem Dioscuri-Center-Programm stärkt die MPG Spitzenforschung in Mittel- und Osteuropa. Dabei geht die Förderung im Rahmen des Dioscuri-Programms deutlich über herkömmliche Projektförderung hinaus. Die Finanzierung eines Dioscuri-Zentrums dient der Ausstattung herausragender Forscherpersönlichkeiten, die eine innovative und international sichtbare Forschungsgruppe in der Region etablieren möchten. Bisher wurden Dioscuri-Zentren in Polen und Tschechien eingerichtet. Es ist eine neue Ausschreibung des Programms in Polen im April/Mai 2026 geplant.
Zur Unterstützung des Dioscuri-Center-Programms suchen wir eine engagierte studentische Hilfskraft. Die monatliche Präsenzarbeitszeit ist vor Ort in der Generalverwaltung in München zu absolvieren.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. in München ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich der Förderung von Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt verpflichtet hat. Besonders wichtig ist der Gesellschaft, Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung zu gewährleisten. Durch gezielte Maßnahmen und individuelle Unterstützungsangebote schafft die Max-Planck-Gesellschaft ein integratives Arbeitsumfeld, in dem jeder Mitarbeiter seine Talente und Fähigkeiten optimal entfalten kann. Das Unternehmen bietet vielfältige Karrierechancen in einem inspirierenden wissenschaftlichen Umfeld und legt großen Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur. Menschen mit Schwerbehinderung werden aktiv in den Bewerbungsprozess einbezogen und erhalten die notwendigen Ressourcen, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Die Max-Planck-Gesellschaft ist nicht nur ein Ort der Forschung, sondern auch ein Ort, an dem Respekt, Wertschätzung und Gleichberechtigung gefördert werden. Daher ist die Max-Planck-Gesellschaft eine hervorragende Wahl für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die einen Arbeitgeber suchen, der ein starkes Engagement für Inklusion und Diversität zeigt.
Weitere Jobs bei Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Projektleitung HR-Digitalisierung
Sachbearbeiter*in Rechnungswesen / Drittmittel in Teil- (50 %) oder Vollzeit
Sachbearbeiter*in Rechnungswesen / Drittmittel in Teil- (50 %) oder Vollzeit
Standort: München
🗺️ Region: D-PLZ 81
📍 Koordinaten: 48.1411552, 11.5820780
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.