Feste Anstellung
Technische Sachbearbeiterin / Technischer Sachbearbeiter Netzdesign/Antennentechnik (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
03.07.2026
Branche
Sonstige Branchen
Sicherheit beginnt mit uns. Starte deine technische Karriere bei der Polizei Berlin.
Wir stehen für Berlin
Die Arbeit bei der Polizei Berlin sorgt nicht nur für mehr Sicherheit in der Hauptstadt – sie sichert ebenso individuelle Entwicklungsperspektiven und die Gewissheit, etwas Sinnvolles zu tun. Wir stehen für Vielfalt, Abwechslung und Chancen.
Die Polizei Berlin – Direktion Zentraler Service Informations- und Kommunikationstechnik sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet, eine/einen
Technische Sachbearbeiterin/Technischen Sachbearbeiter
Netzdesign/Antennentechnik (m/w/d)
Kennziffer: 035-26 Besoldungsgruppe: A11
Arbeitszeit: Vollzeit mit 40 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung ist ggf. möglich)
Einsatzort: Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin (mit sehr guten Verkehrsanbindungen)
Du möchtest einen Beruf, der Sinn stiftet, technisch anspruchsvoll ist und dir langfristige Sicherheit bietet? Dann ist die Technische Sachbearbeitung im Netzwerkdesign mit Schwerpunkt Hochfrequenztechnik genau dein Weg.
Bei uns planst du die Funkmaststandorte der Polizei Berlin, entwickelst moderne Transportnetze (zum Beispiel Richtfunklösungen) und sorgst dafür, dass unsere Kommunikation im Einsatzfall zuverlässig funktioniert. Du bist dabei nicht nur im Büro, sondern auch regelmäßig draußen unterwegs – bei Vor‑Ort‑Begehungen, Planungsrunden und Baubesprechungen in ganz Berlin.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Berlin
🗺️ Region: D-PLZ 12
📍 Koordinaten: 52.4829521, 13.3865519
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.