Ausbildung, Studium
Studierende für den dualen Studiengang „Informatik“ (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Ausbildung, Studium
Veröffentlicht
01.09.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Arbeit bei der Polizei Berlin sorgt nicht nur für mehr Sicherheit in der Hauptstadt – sie sichert ebenso individuelle Entwicklungsperspektiven und die Gewissheit, etwas Sinnvolles zu tun. Wir stehen für Vielfalt, Abwechslung und Chancen.
Die Polizei Berlin – Direktion Zentraler Service Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik sucht zum 1. Oktober 2027 mehrere
Studierende für den dualen Studiengang „Informatik“ (m/w/d)
Kennziffer: 114-26Studienentgelt: 1.400,00 EUR mtl. und Übernahme der Semestergebühren
Arbeitszeit: Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung ist ggf. möglich)
Einsatzort: Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin (mit sehr guten Verkehrsanbindungen)
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Berlin
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 52.4829521, 13.3865519
Ähnliche Stellenangebote
Küchenmitarbeiter (m/w/d)
Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
📍 Berlin
Im Auftrag unseres Geschäftspartners aus dem Gesundheitswesen suchen wir derzeit Küchenmitarbeiter i...
Details ansehen →
Stellvertretende/r Standortleiter/-in (w/m/d)
DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
📍 Berlin
⏰ Vollzeit
🏢 Luft- und Raumfahrt
Stellvertretende/r Standortleiter/-in (w/m/d) Kennziffer: 5763 Arbeitsort: Berlin Eintri...
Details ansehen →
Stellvertretende Küchenleitung (w/m/d) - Rudow
Korian Deutschland GmbH
📍 Berlin
🏢 Gesundheit & soziale Dienste
Stellv. Küchenleitung gesucht (w/m/d) – ein Stellenangebot, das schmeckt! „Jeden in Zeiten der...
Details ansehen →
Ausbildung für Kaufleute im Gesundheitswesen (m/w/d) 2027
BARMER
📍 Berlin
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Versicherungen
Dich erwarten spannende Aufgaben, echte Perspektiven und attraktive Benefits – perfekt für deinen er...
Details ansehen →
Mietschuldnerberater (w/m/d)
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
📍 Berlin
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Immobilien
Als eines der größten kommunalen Wohnungsunternehmen Deutschlands steht die Gewobag für die ganze Vi...
Details ansehen →
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) für die Unterstützung der Drittmittelakquise am Institut für Nachhaltigkeit
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin)
📍 Berlin
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ist mit ca. 12.000 Studierenden eine der großen staat...
Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.