Reiseverkehr, Touristik
Steward:ess DB Lounge (w/m/d)
📍 Köln
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Arbeitnehmerüberlassung
Veröffentlicht
01.09.2026
Branche
Personaldienstleistungen
Wir, die DB Zeitarbeit GmbH, sind der interne Personaldienstleister der Deutschen Bahn AG und zugleich dein Sprungbrett in den DB-Konzern: Kurzfristig zu besetzende Stellen, Projektarbeit oder Elternzeitvertretungen werden über uns ausgeschrieben, um die Personalbedarfe der DB Unternehmen schnell zu decken. Als Mitarbeiter:in der DB Zeitarbeit GmbH arbeitest du in zeitlich befristeten Einsätzen für die Geschäftsfelder der Deutschen Bahn, sammelst wertvolle Berufserfahrung und eignest dir auf diese Weise neue Fähigkeiten für deinen weiteren Berufsweg an. Häufig finden unsere Zeitarbeitnehmenden auf dieser Reise ihre berufliche Heimat innerhalb des DB-Konzerns.
Als Steward bist du Gastgeber:in und sorgst für einen exzellenten Service in der DB Lounge am Bahnhof.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir dich als Zeitarbeitnehmer:in im Auftrag der DB Fernverkehr AG für einen Einsatz als Steward:ess (w/m/d) für den Standort Köln
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Köln
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.