Befristeter Vertrag

Sachgebietsleitung „Rechtliche Grundsatzfragen des Typgenehmigungsverfahrens, Administration und Controlling“ (m/w/d)

Kraftfahrt-Bundesamt

📍 Flensburg

Region: D-PLZ 24

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

31.08.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ist die Bundesbehörde rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzenden in Deutschland und in Europa. Es verarbeitet in seinen Zentralen Registern Informationen über Verkehrsteilnehmende und ihre Fahrzeuge, um inländischen und europäischen Behörden Entscheidungen zu ermöglichen sowie Bürgerinnen und Bürgern Auskünfte zu erteilen. Statistiken liefern für Politik, Wirtschaft, Forschung und die Öffentlichkeit vielfältige Erkenntnisse aus den Zentralen Registern und über den Straßengüter­verkehr. Das KBA erteilt Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Mit seiner fahrzeugtechnischen Kompetenz überwacht es die Märkte hinsichtlich der Standards von Produktsicherheit und Umweltschutz. Als moderne Verwaltung mit hoher Fachkompetenz bietet es vielseitige Arbeitsplätze.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter https://www.damit-alles-läuft.de

Das Kraftfahrt-Bundesamt sucht für einen Einsatz in der Abteilung „Typgenehmigung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren, eine

Sachgebietsleitung „Rechtliche Grundsatzfragen des Typgenehmigungsverfahrens, Administration und Controlling“ (m/w/d)

Der Dienstort ist Flensburg.
Referenzcode der Ausschreibung 20261497_9339

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Standort: Flensburg

🗺️ Region: D-PLZ 24

📍 Koordinaten: 54.8092003, 9.4698000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.