Befristeter Vertrag
Sachbearbeiter*in Prüfungsamt (w/m/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
08.08.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die RWU ist eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften in einer der schönsten und wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Im Zentrum unserer Arbeit stehen die Studierenden. Praxisnah und partnerschaftlich geben wir ihnen das Handwerkszeug, ihren beruflichen Weg selbstständig zu gehen. Dabei verbinden wir Lehre mit angewandter Forschung und arbeiten an den gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit, regional verankert und weltweit vernetzt!
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den
Studierenden-Service eine/n
Sachbearbeiter*in Prüfungsamt (w/m/d) in Teilzeit 75 %
Bewerbungsfrist: 23.08.2026
Stellen-Nr.: 25/2026
Entgeltgruppe: bis E6 TV-L (Tarifvertrag der Länder)
Die Einstellung erfolgt befristet für die Dauer von 2 Jahren. Die Befristung erfolgt sachgrundlos und setzt voraus, dass noch keine Beschäftigung für das Land Baden-Württemberg ausgeübt wurde.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Weingarten
🗺️ Region: D-PLZ 88
📍 Koordinaten: 47.8091850, 9.6416187
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.